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Bestattungskosten berechnen: Orientierung für Angehörige

Dieser Rechner gibt Angehörigen eine erste Orientierung zu den möglichen Kosten einer Bestattung. Die Beträge sind Richtwerte auf Basis marktüblicher Preisspannen und ersetzen kein individuelles Angebot eines Bestattungsunternehmens vor Ort.

Bestattungsart
Trauerfeier
Grabstein
Erdbestattung: 4.0008.000
Geschätzte Gesamtkosten: 4.0008.000
Unverbindliche Schätzung auf Basis marktüblicher Preisspannen. Reicht der Nachlass nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen Bestattung übernehmen.

Häufige Fragen

Wer muss die Bestattungskosten tragen?
Nach den Landesbestattungsgesetzen sind zunächst die Angehörigen bestattungspflichtig (unabhängig davon, ob sie erben). Die Kosten trägt in der Regel der Nachlass bzw. die Erben; reicht dieser nicht aus, können sich Angehörige an das Sozialamt wenden.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Reicht das Vermögen des Verstorbenen nicht aus und sind auch die Angehörigen nicht zumutbar in der Lage, die Kosten zu tragen, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung übernehmen. Der Antrag sollte möglichst vor Beauftragung des Bestatters gestellt werden.
Ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine Vorsorge (Vorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung) kann Angehörige finanziell und organisatorisch entlasten, da Wünsche zur Bestattungsart vorab festgelegt werden. Ob sie sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab — eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, hilft bei der Entscheidung.